Muss einer Vorladung zur Polizei Folge geleistet werden?

Muss einer Vorladung zur Polizei Folge geleistet werden?

Polizeiliche Vorladungen haben keinen verbindlich verfügenden Charakter. Dies ergibt sich aus einem Umkehrschluss aus §163a III StPO.

Niemand ist verpflichtet bei der Polizei eine Aussage zu machen, unabhängig von der Personenstellung des Vorgeladenen als Beschuldigter oder Zeuge. Eine Ausnahme besteht bei Angaben zur Person; also Name, Geburtsdatum, Anschrift etc., diese müssen abgegeben werden, was jedoch auch schriftlich oder telefonisch erfolgen. Anders verhält es sich aber bei Ladungen des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft; diesen muss nachgekommen werden (§163a III StPO). Bei derartigen Ladungen kann sogar das Erscheinen im Wege der Vorführung mit einem Vorführungsbefehl erzwungen werden.

Bei einer polizeilichen Ladung besteht jedoch keine Erscheinensverpflichtung.

Doch Vorsicht!

Eine Vorladung erfolgt nicht ohne Grund. Wenn es sich beispielsweise um eine Beschuldigtenvernehmung handelt, läuft bereits ein Ermittlungsverfahren. In diesem Ermittlungsverfahren erfolgt die entscheidende Weichenstellung für den Ausgang des Verfahrens. Es muss einem Beschuldigten daher geraten werden, einer Vorladung zur Polizei erst einmal nicht nachzukommen, keine Aussage zu tätigen und schnellstmöglich einen Rechtsanwalt zu konsultieren! Denn der Beschuldigte wird mit Vernehmungstechniken von geschulten Beamten konfrontiert werden. Es besteht die Gefahr von nachteiligen Aussagen oder Verstrickungen, die nicht gewollt sind und vom Beschuldigten nicht gesehen und auch nicht abgeschätzt werden können. Der Strafverteidiger kann jedoch einschätzen, ob eine Einlassung im Ermittlungsverfahren sinnvoll ist oder nicht, dabei unterstützen und weitere wichtige rechtliche Schritte einleiten.

Deswegen gilt:

  1. Es besteht keine Verpflichtung des Beschuldigten einer polizeilichen Ladung nachzukommen.
  2. Der Beschuldigte sollte von seinem Schweigerecht Gebrauch machen.
  3. Schon bei Erhalt einer Vorladung sollte so schnell wie möglich anwaltlicher Rat eingeholt werden.

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