Jugendstrafrecht
DIE KANZLEI ist Experte auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts und dahingehend in Wissenschaft und Forschung tätig.
Rechtsanwältin Nadolny forscht im Bereich des Jugendstrafrechts, der Kriminalitätsentstehung und -bekämpfung und arbeitet an einer Umstrukturierung des Jugendgerichtsgesetzes, sodass sie hochqualifiziert ist, die Verteidigung unter Beachtung der jugendpsychologischen Belange absolut erfolgsführend zu gestalten.
Durch diese enge Verknüpfung mit Wissenschaft und Forschung können wir die ganzen verfahrensrechtlichen Optionen, insbesondere die Einstellungsmöglichkeiten, für unsere Mandanten ausschöpfen.
Ein Strafverfahren kann sowohl für den Jugendlichen als auch für die Eltern ein einschneidendes Erlebnis sein. Unser Anspruch ist es daher dafür zu sorgen, Ihr Kind unbeschadet durch den Prozess zu führen.
Gerade im Hinblick auf die weitere Entwicklung des Jugendlichen und Heranwachsenden ist es daher wichtig und entscheidend, so früh wie möglich einen Partner mit Kompetenz hinzuzuziehen. Nur dann ist der Schutz des jungen Mandanten im gesamten Verfahren vor schwerwiegenden und zukunftseinschneidenden Fehlern gewährleistet.
Wir sind darüber hinaus eine der wenigen Kanzleien, die mit Organisationen und Einrichtungen wie z.B. stop and go zusammenarbeiten und sich einsetzten, durch die z.B. U-Haft bei Jugendlichen verkürzt oder gar vermieden werden kann, die vor allem auch Perspektiven aufzeigen und vom Richter positiv berücksichtigt werden können.
Darüber hinaus kommt auch im Bereich der Verteidigung im Jugendstrafrecht unser einzigartiges Sicherheitskonzept, zum Schutze unserer Mandanten, zum Tragen. Wir arbeiten mit unseren erfahrenen Detekteien zusammen, um für Sie nachzuforschen und den Jugendlichen und Heranwachsenden vor falschen gerichtlichen Entscheidungen zu schützen.
Zu unseren Leitlinien einer erfolgreichen, kompetenten Beratung und Verteidigung unserer jungen Mandanten gehört es, sie zu stärken, durch das gesamte Verfahren zu führen und uns schützend vor sie zu stellen.
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