Erziehungsfähigkeitsgutachten – familienpsychologische Gutachten zur Erziehungsfähigkeit

In einer Vielzahl der familiengerichtlichen Verfahren zu Sorgerecht und Umgang, wird ein Sachverständigengutachten von dem Gericht in Auftrag gegeben, welches Aufschluss über die Bindungstoleranz, die Feinfühligkeit, die Förderungskompetenz, folglich die Erziehungsfähigkeit der Kindeseltern geben und ebenso die Frage nach dem Kindeswohl oder einer schon eingetretenen Kindeswohlgefährdung beantworten soll. Diese Gutachten werden sodann zur Entscheidungsgrundlage für den gerichtlichen Beschluss von dem Familiengericht herangezogen. Nach einer Studie der FernUniversität Hagen sind jedoch über die Hälfte aller Erziehungsfähigkeitsgutachten nachweislich falsch! Die Folgen sind verheerend. Eltern wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder gar das gesamte Sorgerecht für ihr Kind entzogen und der Umgang eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen.

Als DIE KANZLEI haben wir uns daher als einer der wenigen Rechtsanwälte in Deutschland auf die Anfechtung dieser Erziehungsfähigkeitsgutachten spezialisiert. Derartige Sachverständigengutachten müssen wissenschaftlichen Kriterien und Mindestanforderungen zur Sicherung der Qualität derartiger Gutachten genügen. Wir überprüfen erfolgreich Erziehungsfähigkeitsgutachten in formeller und materieller Hinsicht und vertreten unsere Mandanten in den Verfahren. Auch wenn der Richter das Gutachten nur zur Entscheidungsfindung heranziehen soll, so sieht die Praxis gänzlich anders aus und der Ausgang des familiengerichtlichen Verfahrens entscheidet sich zumeist einzig und allein nach dem Ausgang des Erziehungsfähigkeitsgutachtens. Deswegen ist es so wichtig, dass das Erziehungsfähigkeitsgutachten genau auf seine Verwertbarkeit hin von einem Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin mit psychologischer Expertise überprüft und der Sachverständige mit den herausgearbeiteten Fehlern konfrontiert wird. Nur so lässt sich ein Entzug des Sorgerechts oder Ausschluss des Aufenthaltsbestimmungsrechts verhindern, unter Wahrung des Aspekts des Kindeswohls. Wir überprüfen derartige Erziehungsfähigkeitsgutachten nicht nur, sondern wir setzen bereits schon früher an und bereiten unsere Mandanten vollumfänglich auf die Begutachtung durch den Sachverständigen vor. Insbesondere kennen wir den genauen Ablauf der Exploration, die einzelnen Testverfahren und zu berücksichtigenden Kriterien.

Den Sachverständigen treffen bei der Erstellung des Gutachtens eine Vielzahl an Pflichten. Werden diese verletzt, kann dies erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Diese reichen von zivilrechtlichen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen, bis hin zu strafrechtlichen Folgen. Wir konnten bereits schon in einer Vielzahl von Fällen erfolgreich Schadensersatzansprüche für unsere Mandanten geltend machen. Entscheidend ist hier eine vollumfängliche Beratung und Vertretung. Als Anwälte im Kindschaftsrecht kennen wir die Besonderheiten, die es zu beachten gilt, damit Eltern und Kind geschützt werden und zu ihrem Recht gelangen.

Buch

Das Buch: „Erziehungsfähigkeitsgutachten – Russisch Roulette“

Die Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei DIE KANZLEI, Rechtsanwältin Dr. Jennifer Nadolny, ist Expertin auf diesem Gebiet und hat das Buch „Erziehungsfähigkeitsgutachten – Russisch Roulette“ geschrieben. Sie weiß um die Gefahren derartiger Erziehungsfähigkeitsgutachten und beschreibt in diesem Buch den Ablauf der Erstellung von Erziehungsfähigkeitsgutachten, stellt die Grundlagen der Begutachtung dar und erläutert, wie sich vor derartigen Gutachten geschützt werden kann und wie diese angefochten werden können, damit Betroffene wieder handlungsfähig werden und sich und ihre Kinder schützen können.

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