Zivilrecht
DIE KANZLEI berät Sie umfassend und kompetent in allen Fragen des Zivilrechts.
Wir vertreten Sie sowohl im Hinblick auf die Geltendmachung als auch die Abwehr von zivilrechtlichen Ansprüchen.
Das allgemeine Zivilrecht umfasst sämtliche schuldrechtliche Rechtsverhältnisse, insbesondere das Vertragsrecht – Ansprüche im Zusammenhang mit Leistungsstörungen, mit Nichterfüllung oder Schlechtleistung; sowie das Gewährleistungsrecht.
Darüber hinaus erfasst das Zivilrecht Schadensersatzansprüche aus unerlaubten, deliktischen Handlungen und Verkehrsunfällen.
Weiterer Bestandteil ist das Bereicherungsrecht und das Sachenrecht, die rechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit Eigentum und Besitz an beweglichen Gegenständen und Immobilien, insbesondere Herausgabeansprüche, Nutzungs- und Schadensersatz.
Durch unsere vorausschauende Beratung und die Konzeptionierung entsprechender Verträge können langwierige Prozesse vermieden werden.
Unsere Konsequenz und unser Verhandlungsgeschick zeichnen unsere prozessuale Vertretung aus.
Wir sind der Partner, wenn es um die Durchsetzung Ihres Rechts geht!
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