Medizinrecht – Rechtsanwalt Medizinrecht Essen

Das Medizinrecht ist ein in der Rechtsprechung noch relativ neu behandeltes Rechtsgebiet.

DIE KANZLEI in Essen ist dabei einer der wenigen Kanzleien, die sich sowohl auf das Medizinrecht, als auch auf das Medizinstrafrecht spezialisiert hat.  

Das Medizinrecht umfasst dabei die Schmerzensgeldansprüche und Schadensersatzansprüche, die sich aus ärztlichen Behandlungsfehlern, fehlerhafter Aufklärung oder Dokumentation ergeben.

Dabei handelt es sich um ein besonders sensibles Gebiet, denn Schäden an Körper und Gesundheit können für den Betroffenen gravierend und lebenseinschneidend sein, hinzukommen die finanziellen Beeinträchtigungen.

Arztfehler kommen dabei häufiger vor als allgemein angenommen. Nach Erkenntnissen des Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. gibt es jährlich mindestens 700.000 Behandlungsfehler, von Diagnosefehler und Therapiefehler bis hin zu Pflegefehler und Organisationsfehler. Neben ganz offensichtlichen Behandlungsfehlern gibt es auch viele Arztfehler, bei denen die Betroffenen sich nicht sicher sind, die Situation verharmlosen und still leiden. Sie haben aber Schmerzen erlitten und dementsprechend auch ein Recht auf Linderung zum Beispiel durch ein angemessenes Schmerzensgeld, welches es durchzusetzen gilt.

Am Anfang eines jeden Mandats steht daher ein umfassendes Beratungsgespräch. Dabei nehmen wir uns viel Zeit für Sie und erörtern mit Ihnen den Behandlungsablauf und die entstandenen Folgen. Im Anschluss daran werden die Krankenunterlagen angefordert. Dies passiert nicht erst einige Wochen später, sondern sofort nach dem ersten Gespräch mit Ihnen, denn gerade im Gesundheitsbereich ist schnelles Handeln oftmals entscheidend. Wir überprüfen, ob die Dokumentation in Ihrer Patientenakte ordnungsgemäß erfolgte oder ob Dokumentationsfehler vorliegen und ob sie ordnungsgemäß über die möglichen Folgen aufgeklärt wurden; denn die fehlerhafte Aufklärung eines Patienten über den ärztlichen Eingriff stellt eine eigenständige Haftungsgrundlage dar. Kernpunkt ist dann die Aufarbeitung des gesamten Behandlungsverlaufs und Überprüfung der erfolgten Behandlungsmaßnahmen, um Behandlungsfehler aufdecken zu können. Dabei arbeiten wir eng mit medizinischen Sachverständigen zusammen, mit denen medizinische Spezialfragen beraten und erörtert werden.

Gerade im Bereich des Medizinrechts ist unser enger Kontakt zu qualifizierten Gutachtern daher entscheidend.

 

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte umfassen dabei unter anderem:

  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeldansprüchen bei: Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler, Diagnosefehler, Therapiefehler, Pflegefehler, Geburtsschaden, Zahnarzthaftung, Hygienemängel, Arzneimittelfehler
  • Prüfung des Vorliegens eines ärztlichen Kunstfehlers, insbesondere auch im Bereich kosmetischer Eingriffe
  • Abgleich des Heil- und Kostenplans mit der tatsächlich durchgeführten Behandlung
  • Prüfung der ärztlichen Dokumentation, sowie Aufklärung hinsichtlich Risiken und Nebenwirkungen
  • Aufarbeitung des Behandlungsverlaufs zur Aufdeckung von Behandlungsfehlern

 

Neben den zivilrechtlichen Schadens- und Schmerzensgeldansprüchen kommen oftmals auch strafrechtliche Aspekte zum Tragen. Durch die in unserer Kanzlei bestehende Tätigkeitsverknüpfung von Strafrecht und Zivilrecht ist es uns daher möglich, Sie optimal zu beraten und zu vertreten.

 

„Die Gesundheit ist das höchste Gut des Menschen“

Deswegen sollte Ihnen im Bereich des Medizinrechts kompetente, erfahrene und spezialisierte, rechtliche Hilfe zur Seite stehen, denn es geht um Ihre Gesundheit und die Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche für die erlittenen Nachteile. Betroffene von Behandlungsfehlern sind nicht machtlos. Sie können sich wehren, mit dem richtigen und erfahrenen Rechtsanwalt für Medizinrecht an Ihrer Seite, der Ihre Rechte erfolgreich durchsetzt.

DIE KANZLEI steht Ihnen daher in diesem sensiblen Bereich zur Seite. Wir beraten und vertreten Sie in allen Angelegenheiten des Medizinrechts.

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